Pressemitteilung zur Offenen Diskussionsrunde vom 7. Februar 2019

Am Donnerstag, den 7. Februar 2019 fand im Gasthof „Zur Insel“ in Landshut eine Offene Diskussionsrunde zum Thema „Volksbegehren Artenvielfalt – Pro und Contra“ statt. Der Einladung der Partei mut Bayern waren neben 50 interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch *Vertreter aus Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft gefolgt. Trotz kontroverser Standpunkte und eines teils hitzigen Austauschs verlief die Diskussion respektvoll und konstruktiv.

Den Anfang machte Herr Helmbrecht (ÖDP), welcher als Vertreter des regionalen Aktionskreises „Volksbegehren Artenvielfalt“ sowohl die Beweggründe als auch die Inhalte der Initiative darstellte. Er verwies auf den Agrarreport des Bundesamtes für Naturschutz, in dem davor gewarnt wird, dass der Rückgang der Artenvielfalt in der Landwirtschaft am stärksten ausgeprägt sei, die aktuelle Agrarpolitik diesem Problem nicht wirksam begegne und eine Neuausrichtung deshalb unumgänglich sowie gesellschaftlich legitimiert sei, welche sich am Gemeinwohlprinzip orientieren sollte. Als Beleg dafür wurde angeführt, dass der Bestand von Fluginsekten in den letzten Jahrzehnten um 75% zurückgegangen ist, 65% der Wildvögel sind bereits ausgestorben und 54% aller Bienenvölker gelten als bedroht. Die *Initatoren bezeichnen deshalb das Volksbegehren sowohl als Chance für eine nachhaltige Veränderung der bäuerlichen Landwirtschaft als auch für die politischen Akteure: der Freistaat solle eine bundesweite Vorbildfunktion im Naturschutz einnehmen. Die Maßnahmen des Gesetzesentwurfes umfassen unter anderem: die Schaffung von Transparenz durch regelmäßige Statusberichte, die Einrichtung eines zusammenhängenden Biotopverbunds, die Reduzierung der Lichtverschmutzung; den Erhalt von Alleen, Uferrandstreifen und Blühwiesen. Erwirkt werden soll ausserdem ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden ausserhalb intensiv bewirtschafteter Flächen, der Umwandlung von Dauergrünland in Wirtschaftflächen sowie der Absenkung des Grundwasserspiegels in Schutzgebieten. Laut dem Aktionskreis hat das Volksbegehren aktuell bereits 750.000 Unterschriften erreicht.

Als zweiter Redner des Abends erhielt Herr Sachsenhauser die Gelegenheit, die Position des „Bayerischen Bauernverbandes“ darzustellen. Dieser lehnt den zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf ab. Als Begründung führte er an, dass der BBV auf Freiwilligkeit statt auf gesetzliche Regulierung setzen würde und die Biodiversität durch Maßnahmen der Landwirtschaft bereits gewährleistet sei. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Initiative des BBV, im Landkreis Landshut Blühflächen zu schaffen, an der sich bereits 60 Landwirte beteiligten, sowie den Erhalt von insgesamt 288 Kilometern Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 10 Metern. Die Bestände der Honigbiene schätzt Herr Sachsenhauser nicht als bedroht ein, ebenso sehe er die Studie zum Rückgang der Insektenvielfalt, auf die sich die *Initiatoren des Volksbegehrens beziehen, als nicht aussagekräftig an.

Diesen Ausführungen entgegnete Herr Hauer vom „Arbeitskreis bäuerliche Landwirtschaft (AbL)“ dass gerade die Landwirtschaft die Initiative übernehmen müsse, da 44% der Fläche Bayerns in Bauernhand sei und sich auf Grund dieser wichtigen Stellung auch konventionelle Landwirte an der Diskussion über den Erhalt der Artenvielfalt beteiligen müssten. Herr Hauer machte deutlich, dass gemeinsame Lösungen von Bauern, Politik und Bevölkerung nötig seien, um den Herausforderungen zu begegnen und langfristige Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu erarbeiten. Gerade Privathaushalte in ihrer Rolle als Verbraucher und Eigentümer von kleinteiligen Flächen seien wichtig für eine nachhaltige Veränderung. In diesem Zusammenhang beklagte er auch, dass die *Initiatoren des Volksbegehrens im Vorfeld nicht den Dialog mit den Landwirten gesucht hätten. Desweiteren verwies er darauf, dass der massenhafte Befall von Bienenvölkern mit der Varroamilbe ein Alarmsignal für die Schwächung dieser Kulturen sei. Dem Verlust von Nahrungsquellen sollte man eher mit dem Anlegen von Mischbeständen begegnen, da die Randstreifen von Nutzflächen diese Aufgabe nicht ausreichend erfüllen.

Auch Herr Frey vom „Imkerverband Landshut“ folgte dieser Argumentation: der Milbenbefall sei zwar bedrohlich für die Bestände, der Hauptgrund für das Bienensterben liege jedoch im Rückgang von Nahrungsquellen. Er entgegnete Herrn Sachsenhauser, dass es in den letzten Jahren immer weniger Bienenvölker in Landshut gebe und auch die Honigproduktion nicht überdurchschnittlich ausgefallen sei. Er warf dem BBV vor, für ihre Argumentation wider besseren Wissens das vorliegende Datenmaterial zu entwerten und einseitig zu interpretieren. Man müsse regionale Besonderheiten beachten: das gelte vor allem für politische Vorgaben. Auch Herr Frey forderte ein gesamtgesellschaftliches Bündnis für den Erhalt einer funktionierenden Umwelt, an dem sich ebenso kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe beteiligen müssten, da diese die Basis ausmachten. Darüber hinaus bezeichnete er die Wahl des Mottos „Rettet die Bienen!“ für das Volksbegehren als unglücklich, da die Artenvielfalt in der Breite bedroht ist.

Abschließend stellte Herr Lackermeier vom „Naturland Stammtisch Landshut“ seine Position dar. Man müsse die richtigen Rahmenbedingungen für einen Ausbau der Bio-Landwirtschaft schaffen. Als gutes Beispiel nannte er Österreich, wo der Marktanteil von Bio-Produkten heute bereits 27% beträgt. Er forderte Eigeninitiative sowohl von den Verbrauchern als auch von den Betrieben, zum Beispiel mit einem breiteren Angebot von Bio-Lebensmitteln in Kantinen. Dem BBV warf er eine „Verunsicherungskampagne“ vor. Da ein Eingriff in den Landeshaushalt durch ein Volksbegehren rechtlich verboten ist, wies er auch den Vorwurf zurück, die *Initiatoren hielten sich bei der Finanzierung der im Gesetzestext geforderten Maßnahmen absichtlich bedeckt. Die Biodiversitätsstrategie von 2008 hält er für gescheitert, da keines der angstrebten Kernziele bis 2020 zu erreichen sei. Auch Herr Lackermeier begrüßte die privaten Initiativen vieler Landwirte zum Artenschutz, wies jedoch darauf hin, dass Freiwilligkeit alleine nicht ausreichen würde und es deshalb einen klaren gesetzlichen Rahmen braucht.

Max Geisel von mut Bayern Landshut, der auch die Moderation des Abends übernahm, fasst seine Eindrücke wie folgt zusammen: „Wir freuen uns sehr über die große Resonanz und die überaus sachlich geführte, vielschichtige Debatte! Das zeigt, dass das Anliegen des Volksbegehrens in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und viele Menschen bewegt. Es geht nicht darum, einen Sündenbock auszumachen! Eine wirksame und nachhaltige Veränderung erreichen wir nur, wenn sich alle an einen Tisch setzen und gemeinsam an Lösungen arbeiten! Das ist heute deutlich geworden.“


 

Informiert bleiben!

Du möchtest unseren Newsletter abonnieren? Trage dich hier ein und wir halten dich über Aktuelles und neue Termine rund um die Partei mut auf dem Laufenden.

Folge uns

mut-ige Themen

mut in der Presse

mut regional