Containern: Habt Ihr nichts Besseres zu tun?
Bevor sich jemand wundert: gemeint sind natürlich nicht Franzi und Caro aus Olching, die beiden Studentinnen, die beim Containern erwischt und auch zu unserem nächsten Stammtisch am 21.01.2019 im Eine-Welt-Haus kommen.
Auch nicht gemeint sind die vier Studenten, die schon 2012 in Gilching kurzzeitig festgenommen wurden. Sie hatten Lebensmittel aus einem Supermarkt-Müllcontainer mitgenommen. Oder die Aachener ContaineraktivistInnen, die schon 2016 vor Gericht standen.
Gemeint sind die Staatsanwält*innen und Richter*innen, die diese Verfahren führen, die sie zur Hauptverhandlung zulassen und Strafbefehle erlassen.
Containern ist strafbar.
Den Laien mag es zunächst befremden, aber unter Juristen besteht weithin Einigkeit: zumindest im Grundsatz ist es strafbar, aus fremden Müllcontainern Dinge heraus und an sich zu nehmen. Im Regelfall ist Containern daher als Diebstahl zu werten.
Warum das so ist, ist gar nicht so einfach zu erklären. Denn was ich wegwerfe, das ist doch Müll? Das will ich doch gerade nicht mehr haben.
Entsprechend gehört die Wegnahme des vermeintlich herrenlosen Gegenstands zu den Sachverhalten, mit denen Jurastudent*innen der unteren Semester seit jeher gequält werden. Die Hauptrollen spielen dabei Begriffe wie „Gewahrsam“ oder „Dereliktion“.
Vereinfacht ausgedrückt: gerade der Umstand, dass ich eine Sache in die Mülltonne oder den Container werfe, ist zumindest ein Hinweis darauf, dass ich sie eben nicht einfach loswerden will, egal an wen. Ich will sie entweder einer bestimmten Sammlung und ggf. Verwertung zuführen, im Regelfall der Müllabfuhr. Oder ich will sicher sein, dass sie vernichtet wird.
Flaschensammler vor Gericht?
Es mag erstaunen, aber im Grunde ist auch Flaschensammeln strafbar, sobald die Flaschen aus den Mülleimern der Stadtreinigung gezogen werden.
Nur: kein Staatsanwalt käme auf die Idee, gegen den Flaschensammler ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Niemandem entsteht dabei ein Schaden. Gleichzeitig wird eine –leider– notwendige soziale Funktion erfüllt. Es besteht aber schlicht kein Strafbedürfnis.
Die Verfahren müssen eingestellt werden! Die Gesetze geändert.
Der eigentliche Skandal ist, dass nach wie vor jeden Tag Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen und vernichtet werden. Ein Skandal ist aber auch eine Justiz, die -wie im Fall von Franzi und Caro- jedes Maß und die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verliert. Und Menschen, die aktiv werden, die sich gegen diese Verschwendung positionieren, kriminalisiert.
Verfahren wegen Containern gehören eingestellt. Eingestellt mangels hinreichendem Tatverdacht, zumindest aber wegen geringer Schuld.
Die Justiz hat definitiv besseres zu tun als Menschen zu verfolgen, die gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen.
Einige Länder in der EU gehen bereits mit Gesetzen dagegen vor, dass Supermärkte verwertbare Lebensmittel wegwerfen, das sollte uns als Vorbild dienen, dies in Deutschland zu diskutieren.
Gesetze die Lebensmittelverschwendung fördern statt sie zu begrenzen, gehören auf den Prüfstand!