Kennzeichnungspflicht für die PolizeibeamtInnen in Bayern ist ein BürgerInnenrecht und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Claudia Stamm, MdL in Ihrer Rede am 12.07.2018 im bayerischen Landtag: „Es muss sichergestellt werden, zu wissen, wer bei der Polizei agiert. Wie in allen anderen behördlichen Einrichtungen auch.“