Am Mittwoch, den 31.Mai 2023 haben mehrere Vertreter*innen von Organisationen und Parteien (Adelheid Rupp, Rechtsanwältin, Landessprecherin Die Linke Bayern, Kathrin Flach Gomez, Landessprecherin Die Linke Bayern, Jörg Jovy, noPAG, Sebastian Felsner, Partei mut, Achim „Waseem“ Seeger, Die Urbane, Dr. Theo Glauch, Physiker und Klimaforscher, Lisa Pöttinger, Klimaaktivist*in, Layla Sommer, Letzte Generation) Strafanzeige/Strafanträge gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die beiden Minister Joachim Herrmann (Innen) und Georg Eisenreich (Justiz) sowie Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle wegen der bundesweiten Razzien gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ gestellt. Die Strafanzeigen/Strafanträge gehen von der Verwirklichung der Tatbestände der Verleumdung und Beleidigung aus.
Wir als Partei mut unterstützen diese Strafanzeigen/Strafanträge.
Bei den Razzien wurden die Wohnungen von Unbeteiligten durchsucht und von bayerischen Behörden falsche Behauptungen über die Beschuldigten verbreitet. Besonders gravierend ist, dass eklatant gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung, mit der Behauptung „Letzte Generation“ sei eine kriminelle Vereinigung, verstoßen wurde. Der Generalstaatsanwalt überschritt vorsätzlich und wider besseres Wissen seine Kompetenz, in dem er die „Letzte Generation“ in der öffentlichen Meinung herabwürdigte, seine Missachtung zum Ausdruck brachte und diese als kriminelle Vereinigung diskreditierte.
Damit ist der Tatbestand der Verleumdung und der Beleidigung erfüllt. Es steht schlicht der Verdacht im Raum, dass die Durchsuchung von Wohnungen und die Beschlagnahmung von Spendengeldern sowie die Manipulation der Startseite der „Letzten Generation“ politisch motiviert sind. Die Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen sollen dazu beitragen, die Umstände des völlig überzogenen Vorgehens gegen die „Letzte Generation“ aufzuklären. Ein Rechtsstaat verdient diesen Namen nur, wenn Polizei und Justiz unabhängig von politischer Einflussnahme und allein nach Maßgabe geltenden Rechts handeln. Diese Unabhängigkeit haben die bayerische Justiz und Polizei aufgegeben, als sie die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ öffentlich stigmatisiert haben.
Überzogene Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden sind in Bayern nichts Neues. So wurden zahlreiche Aktivist*innen in mehrwöchige Präventivhaft genommen und damit an der Ausübung ihres Demonstrationsrechtes gehindert. Die Vereinten Nationen haben auf die Bedeutung des Klimawandels und des Protests gegen die Untätigkeit von Unternehmen, Behörden und Regierung hingewiesen. Dies rechtfertigt auch Aktionen des zivilen Ungehorsams, die zwar im Einzelfall rechtswidrig sein mögen, aber keine pauschale Kriminalisierung des Protests rechtfertigen. Und immer muss ein Gericht darüber entscheiden, wann Protest schützenswerte Rechte anderer verletzt. In keinem Fall kann dies im Ermessen von Polizei und Staatsanwaltschaft stehen.
Die Erstatter*innen der Strafanzeigen fordern eine lückenlose Aufklärung der Razzien und ihrer Begleitumstände. Wer die politische Verantwortung für jahrzehntelange Versäumnisse in der Klimapolitik trägt, muss auch den Protest gegen seine Politik ertragen. Wer stattdessen der Verlockung erliegt, mit staatlicher Repression Kritik mundtot zu machen, hat sich für Staatsämter disqualifiziert und muss zur Rechenschaft gezogen werden.