Corona Hilfen – aber richtig!
Seit Beginn der Corona-Pandemie versucht die Regierung mit verschiedenen Hilfs-Programmen Unternehmen, Selbständigen und Mitarbeiter*innen zu helfen. Da gibt es November- und Dezember-Hilfen, Überbrückungshilfen I, II und III, Kurzarbeitergeld und verlängerte ALG I-Bezugszeiten. All diesen Hilfen ist gemein, dass sie nicht planbar, zu komplex und bürokratisch sind und damit in der Auszahlung meist zu spät kommen. Oft sind ganze Betroffenengruppen von Hilfen ausgeschlossen.
Staatliches Handeln muss vor allem die verlässliche, unbürokratische und ausreichende Existenzsicherung der wirtschaftlich Betroffenen im Blick haben.
Das mut-Forum Wirtschaft fordert ein auf Dauer angelegtes, solidarisches Hilfspaket für von pandemiebedingten Tätigkeitsbeschränkungen betroffenen Unternehmen, Selbständigen und deren Beschäftigten. Das hilft nicht nur in der gegenwärtigen pandemischen Lage, sondern auch in zukünftigen Krisensituationen.
- Fiktiver Unternehmerlohn
Für die Dauer der pandemischen Lage können betroffene Unternehmen und Selbständige eine anteilige Unterstützung in Höhe der Fixkosten ergänzt um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des nicht pfändbaren Einkommens beantragen. Damit ist ein Grundeinkommen für alle nicht abhängig Beschäftigten garantiert. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch zunächst als Abschlag erfolgen, um prompte Hilfe und gleichzeitig eine sorgfältige Anspruchsprüfung zu gewährleisten. Kleine Unternehmen (bis 20 Beschäftigte) bekommen alternativ einen Abschlag in Höhe von 30% des letzten testierten vergleichbaren Umsatzes, wenn sie von Schließungen betroffen sind. Das verringert den bürokratischen Aufwand erheblich. - Schnelle Liquidität
Vor der Pandemie wirtschaftlich gesunde Unternehmen (Nachweis mit letzten Steuerbescheiden) können schnell und unbürokratisch Liquiditätshilfen in Form zinsloser bzw. zinsgünstiger Darlehen beantragen. Diese sind zweckgebunden zur Deckung der laufenden Kosten zu verwenden. Die Rückzahlung erfolgt über einen längeren Zeitraum; Sonderzahlungen sind möglich. Durch die Bündelung der Darlehen ist das Ausfallrisiko gering. - Kurzarbeitergeld für Minijober*innen
Kurzarbeitergeld wird ab sofort auch für geringfügig Beschäftigte gezahlt, die aufgrund der Pandemie ihre Tätigkeit nicht ausführen können. Es ist zu prüfen, wie eine geringfügige Beschäftigung mit einer Teilhabe an der Sozialversicherung, bei gleichzeitiger flexibler Ausgestaltung für Unternehmen und Mitarbeiter*innen zukünftig aussehen kann. - ALG I Verlängerung
Die ALG I-Bezugsdauer wird, Stand heute, ohne Antrag um drei Monate verlängert, falls das bisherige Ende des Bezugs zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 liegt. Dieser Stichtag ist aufzuheben und der Bezug bis zum Ende der pandemischen Lage zu verlängern.
Ein Beitrag vom Forum Wirtschaft
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