Bei der Demo der Seebrücke Bayreuth am 7. Oktober 2019 sprach auch unser Bayreuther mut-Team vertreten durch Petra Krafft, Gigi Masoudi, Dimitri Bennett, Tina Karimi und Arno Pfaffenberger. Die Demo stellte den Auftakt zur Kampagne der Unterschriftensammlung für den Bürgerantrag, der Bayreuth zum sicheren Hafen, zur Seebrückenstadt machen soll, dar.
mut setzt sich ein für die Wiederaufnahme der staatlichen Seenotrettung und für ein Ende der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung.
Menschenrechte und das Völkerrecht müssen in Deutschland wieder Bestandteil der Politik werden!
Die Politik der Bundesregierung und der Mehrzahl der EU-Staaten verstößt gegen die Menschenrechte:
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) der Menschenrechte:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Artikel 14 (Asylrecht):
„Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
Diese Politik verstößt gegen das Völkerrecht:
Art. 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen erklärt die Pflicht zur Hilfeleistung auf hoher See: „Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, (…) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten.“ Art. 2 des Grundgesetzes sagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und in Art. 6 des Zivilpakts der UN heißt es: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“
Auch Pushbacks, Flüchtlingsboote auf dem Weg nach Europa abzufangen und nach Nordafrika zurückzubringen, steht im Widerspruch zum Völkerrecht. Unter keinen Umständen dürfen die europäischen Schiffe in Seenot geratene Flüchtlinge zurück in die afrikanischen Transitstaaten schicken.
Eine Rückschiebung in afrikanische Staaten wie Ägypten, Lybien, Marokko oder Tunesien, in denen Flüchtlingen eine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung oder sogar Folter droht, stellt einen Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention war.
Das Seerecht und GFK sagen aus, dass: Flüchtlinge in sichere Häfen gebracht werden müssen. Ein sicherer Ort ist aber nur dann gegeben, wenn Flüchtlinge nicht fürchten müssen in Staaten verbracht zu werden, in denen sie Verfolgung und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind.
Daher gilt: Das sogenannte Non-Refoulement-Verbot aus Art. 33 Abs. 1 der GFK verbietet die von der EU avisierte Rückschiebungspraxis.
Es bedarf des Drucks auf diese Regierung, es muss sichtbar werden, dass wir uns mit einer solchen Politik nicht abfinden wollen nicht können!
mut ist Teil der Bayreuther Seebrücke und wird sich gemeinsam mit allen anderen Beteiligten dafür einsetzen, das die benötigten Unterschriften für den Bürgerantrag erreicht werden.
Auftaktdemo am 07.10.2019 um 17:00 in Bayreuth: Bayreuth zum Sicheren Hafen machen