mut hat sich konsequent gegen jegliche Abschiebungen, auch die von Straftäter*innen ausgesprochen. Das ist gesellschaftlich eine Minderheitsposition. Warum wir trotzdem an dieser Position festhalten, das soll der folgende Artikel zeigen, verfasst von unserem Mitglied Arno Pfaffenberger.
Menschenrechte können nicht verwirkt werden – Warum auch Straftäter nicht abgeschoben werden dürfen!
Die Forderung, Straftäter konsequent abzuschieben, genießt eine hohe Popularität. Doch was populär ist, muss nicht immer politisch richtig sein. Es gibt drei gute Gründe, auch Straftäter nicht abzuschieben.
Erstens ist die Abschiebung von Straftäter*innen in der Regel eine Doppelbestrafung. Straftäter sitzen hier ihre Strafe ab wie jeder andere auch, nur erwartet sie dann nach der Verbüßung der Strafe noch eine Strafe obendrauf. Das ist in unseren Augen nicht nur nicht fair, sondern verletzt den Gleichheitsgrundsatz moderner Rechtsstaaten. Wir sind der Ansicht, dass Kriminelle unterschiedslos für ihre Taten bestraft werden sollen, aber eben nach dem gleichen Strafmaß. Unser Grundverständnis der Menschenrechte und der demokratischen Rechtsstaatlichkeit lässt sich mit etwas anderem nicht vereinbaren.
Zweitens finden wir, dass speziell Afghanistan als ein Bürgerkriegsland Abgeschobene großen Gefährdungen aussetzt. Das gilt, da es sich nicht auf spezifische Menschen bezieht, für alle, auch Straftäter. Menschenrechte sind hier nicht unterschiedlich auszulegen.
Drittens, die Behörden des Ziellandes werden nicht darüber informiert, wer Straftäter ist und welche Delikte begangen wurden, angeblich aus Datenschutzgründen. Das heißt, auch Mörder*innen, eine Vergewaltigung begehende Personen, Kinderschänder*innen spazieren dort vom Flughafen in die Stadt und können unbehelligt ihr Unwesen treiben.
Dies finden wir politisch höchst verantwortungslos. Abschiebung schafft Probleme nicht aus der Welt, sondern bürdet sie nur Staaten auf, die viel hilfloser sind als wir. Ein sehr zweifelhafter Beitrag zu Stabilität und Frieden in diesen Staaten.