Nun ist es also geschehen: Schneller als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, für unwirksam von Anfang an.
Die Börse jubelt bereits. Die Deutsche Wohnen hat angekündigt, die durch die Regelung ausgefallenen Erhöhungen umgehend nachzuholen und teilweise erfolgte Mietminderungen rückgängig zu machen. Auf einen nicht kleinen Teil der Berliner Mieter*innen werden erkleckliche Nachzahlungen zukommen.
Formaljuristisch mag die Entscheidung des zweiten Senats so erwartet wie vertretbar sein. Richtig ist sie deshalb noch lange nicht. Das, obwohl inhaltlich gerade nicht über den Mietendeckel entschieden, sondern „nur“ dem Land Berlin die Kompetenz der Bestimmung darüber abgesprochen wurde.
Diese Kompetenz soll ausschließlich beim Bund liegen, der davon mit den Regelungen des BGB auch abschließend Gebrauch gemacht habe. Dabei wollte und sollte der Mietendeckel etwas anderes: Über öffentlich-rechtliche Vorschriften dafür sorgen, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle zur Verfügung steht. Dies ist eine klassische öffentlich-rechtliche Aufgabe, eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eben nicht deckungsgleich ist mit den vertragsrechtlichen Regelungen des BGB.
Die Partei mut steht für eine sozial gerechte Politik. Deshalb müssen wir uns ebenso wie die Initiative „Mietenstopp“ nach dieser Entscheidung auf das konzentrieren, worauf es jetzt ankommt: Eine umgehende bundesrechtliche Regelung, einen bundesweiten Mietendeckel einzufordern.
Es waren Abgeordnete von FDP und CDU/CSU, die die Organklage erhoben haben. Nicht weil es ihnen um den Schutz der Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegangen wäre, sondern im Interesse der Wohnungskonzerne, der Immobilienentwickler*innen, der Eigentümer*innen, derer, die gleichzeitig großzügig in die Wahlkampfkassen der drei Parteien gespendet haben. Das sollte bis zur Wahl im September nicht vergessen werden!