Wer aber vom Postkolonialismus nicht reden will, möge zu Fluchtursachenbekämpfung schweigen!
Im Windschatten der Corona-Pandemie, die öffentliches Leben aus verständlichen Gründen derzeit nicht mehr möglich macht, fallen politische Entscheidungen, die die globale Schere der Ungleichheit zwischen Arm und Reich noch weiter öffnen wird und den Staaten des globalen Südens eine eigene Entwicklung defacto unmöglich macht.
Post-Cotonou-Abkommen
So wurden im Dezember 2020 in Brüssel die Verhandlungen zum Post-Cotonou-Abkommen abgeschlossen. Geregelt werden darin die zukünftigen Beziehungen der EU zu ehemaligen afrikanischen, karibischen und pazifischen Kolonien, den AKP-Staaten.
In Deutschland hatte der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) einen Standpunkt zum Post-Cotonou Abkommen im Mai 2018 veröffentlicht.
Agenda 2030
Darin wurden folgende Punkte hervorgehoben: Zu allererst soll im Zentrum des Abkommens die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit stehen. Hier soll insbesondere die Agenda 2030 (1)berücksichtigt werden.
Ebenfalls soll das Thema Migration menschenfreundlicher gestaltet werden, indem langfristige Lösungen gefunden, Gelder aus Entwicklungszusammenarbeit nicht an Migrationsfragen geknüpft und Menschen nicht in Länder zurückgeführt werden, in denen die Einhaltung von Menschenrechten nicht sichergestellt ist.
Eine weitere Forderung von VENRO ist, dass bei privatwirtschaftlichen Investitionen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, soziale sowie ökologische Standards eingehalten werden sollen. Außerdem muss die Entwicklungs- und Klimafinanzierung auch nach und während der Umwandlung der finanziellen Strukturen, langfristig sichergestellt sein.
Auch im Bereich Handel stellt VENRO einige weitreichende Forderungen. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten sollten sich an den Entwicklungsstrategien der AKP-Staaten orientieren und diesen genügend Schutz einräumen. Zudem sollten Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. (2)
Leider wurden die Vorschläge von VENRO nicht aufgegriffen und das Post-Cotonou-Abkommen dient vorrangig nur den Interessen der reichen Staaten der EU.
Der Wirtschaftsteil dieses Abkommens zeigt dies deutlich. Denn er setzt die ökonomischen Interessen der EU, neue Absatzmärkte zu erschließen, über die Interessen der AKP-Länder, eigenständige Volkswirtschaften aufzubauen. Das Abkommen fordert eine umfassende Öffnung der Märkte der AKP-Staaten, durch den Abschluss von Investitionsschutzabkommen, die Förderung Öffentlich-Privater Partnerschaften oder die Liberalisierung des bisher weitgehend geschützten Dienstleistungssektors.
Von einer „Partnerschaft auf Augenhöhe“, die z. B. die Bundesregierung gerne beschwört, kann hier keine Rede sein. Vielmehr drückt der stärkere Vertragspartner dem schwächeren seine Bedingungen auf.
Deutlich zeigt sich das auch in den Abschnitten zu Flucht, Migration und Rückführung. An fünf unterschiedlichen Stellen greift das Abkommen diesen Themenkomplex auf. Dies zeigt, wie besessen viele EU-Staaten derzeit das Ziel der Flucht- und Migrationsabwehr verfolgen.
Flucht- und Migrationsabwehr
Die AKP-Staaten verpflichtet das Abkommen zur Kooperation beim Aufbau von Grenzschutzanlagen oder der Einführung (biometrischer) Überwachungstechnologien. Zudem macht das Abkommen die AKP-Länder zu unfreiwilligen Komplizen bei Abschiebungen, da es eine enge Zusammenarbeit in diesem Bereich festschreibt.
AKP-Länder müssen Rückführungen innerhalb von 30 Tagen ermöglichen, auf Wunsch von EU-Staaten bilaterale Rückführungsabkommen abschließen, und sollen zukünftig auch gezwungen werden, Drittstaatsangehörige oder Staatenlose aufzunehmen. Damit schreitet der Ausbau afrikanischer Länder zu Außenposten der Festung Europa weiter voran. Im Gegenzug ist die EU aber nicht einmal bereit, den AKP-Staaten mehr legale Migrationswege zu öffnen.
Die Staaten des globalen Nordens, hier in Form der Staaten der EU, verhindern aus eigenem wirtschaftlichen Interesse die Entwicklung der AKP-Staaten, speziell der Staaten des afrikanischen Kontinents. Zugleich werden diese Staaten durch das Post-Cotonou-Abkommen zur Flucht- und Migrationsabwehr verpflichtet.
Den Menschen dieser Staaten wird keine Lebensperspektive gelassen und die daraus notwendige Migration nach Europa wird ihnen verwehrt.
Die Sonntagsreden über die Beseitigung von Fluchtursachen entpuppt sich als hohle Phrase.
(1)https://de.wikipedia.org/wiki/Ziele_für_nachhaltige_Entwicklung