Stellungnahme von Julian Höfner zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

Mit einer Gesetzesnovelle wird dem Verfassungsschutz unter anderem Einblick in unsere Chatverläufe ermöglicht. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Signal sogenannte Staatstrojaner für staatliche Überwachung nutzbar gemacht werden. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre der Bürger*innen. Zumal es für den Verfassungsschutz keine wirkliche Kontrolle gibt.

Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ineffizient. Heribert Prantl sagt hierzu: „13 Leute kontrollieren in diesem Rechtsstaat 10.000 bis 15.000 Geheimdienstler. Jeder weiß, dass das ein Witz ist. Aber mit diesem Witz geben wir uns jetzt seit Jahrzehnten ab“ [1]. Der Verfassungsschutz ist damit eine Institution die massiv in die Privatsphäre der Bürger*innen eingreift und für ihr Handeln nur selten Rechenschaft ablegen oder gar die Konsequenzen für Fehlverhalten tragen muss.

Welche Auswirkungen das haben kann, konnten wir im Zuge des NSU-Ermittlungsdebakels mitverfolgen: Für die Ermittlung wichtige Akten wurden vom Verfassungsschutz vernichtet, viele verdeckte Ermittler*innen im Umfeld des NSU konnten keine Hinweise über bevorstehende Terroranschläge geben und sogar während eines Mordanschlags der rechtsextremen Terrorgruppe war ein „V-Mann“ anwesend, konnte oder wollte jedoch nichts über den begangenen Mord aussagen [2]. Einer solchen Institution nun umfassende Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung an die Hand zu geben ist verantwortungslos und gefährlich.


 

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