mut-ige Positionen unseres Vorstands zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie:
Einleitung
mut hat sich mit einem Leitantrag auf dem letzten Parteitag der Solidarität verpflichtet.
Aus diesem Gedanken heraus ist es selbstredend, dass mut hinter allen medizinischen Maßnahmen steht, die notwendig zu sein scheinen, um Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen mit Behinderung zu schützen. Gleichzeitig ist es aber das Gebot der Stunde, und das zu jedem Zeitpunkt, Maßnahmen zu hinterfragen, ja, einen Diskurs darüber anzustoßen. Konkret heißt das, genau hinzuschauen, was in den jetzt schnell geschaffenen gesetzlichen Grundlagen steht. Auch wir glauben, es ist nicht an der Zeit, in alte Oppositions- bzw. Anti-Regierungsreflexe zu verfallen. Trotzdem ist es notwendig, genau hinzuschauen, wenn das Parlament, die Legislative, ohne Not ihre eigenen Rechte beschneidet und die Regierung, die Exekutive, eigenmächtig schalten und walten lässt. Unsere Demokratie beruht nun mal auf dem Prinzip der Gewaltenteilung und dieses gilt es zu bewahren. Anders gesagt: Es darf nicht der Grundsatz gelten „Not kennt kein Gebot“, sondern die demokratischen Verfahren müssen eingehalten werden, weil das den Rechtsstaat ausmacht.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese Krise die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft verstärkt – wer Grund und Boden hat, darf sich glücklich schätzen, im Gegensatz zu jenen, die auf engstem Raum zusammen wohnen müssen. Durch home-schooling wird meist die Belastung der Mütter verstärkt, die neben home-office nun die Beschulung oder die Betreuung und die Mittagsversorgung übernehmen müssen. Frauen und Kinder, die gewalttätigen Familienmitgliedern ausgesetzt sind, haben sprichwörtlich keinen Ausweg.
Die Krise hat sicherlich auch den ein oder anderen solidarischen Zug hervorgebracht, wie zum Beispiel das Kind, das für die ältere Nachbarin einkauft. Doch unser Augenmerk ist nötig, wenn es um die Frage geht: Was machen die Menschen ohne Wohnsitz, wenn alle Heime geschlossen sind? Wie geht es mit der Versorgung der Tafeln weiter? Wie können wir Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind?
In diesem Papier bezieht der Vorstand von mut Stellung zu Aspekten bezüglich:
- Innen-, Wirtschafts–und Sozialpolitik
- Rechtliche Aspekte des bayerischen Infektionsschutzgesetzes
- Situation und Folgerungen für das Gesundheitswesen
Übersicht über die wichtigsten getroffenen Maßnahmen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik:
- Die Landesregierung aus Freien Wählern und CSU setzt im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Deregulierung von Arbeitsschutzgesetzen. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf acht beziehungsweise zehn Stunden für zahlreiche Berufe wurde abgeschafft, das Verbot der Sonntagsarbeit weiter gelockert, die Ruhezeit zwischen zwei Tagen verkürzt, die Pausenzeiten halbiert und die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet.
- Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden – zunächst bis Ende des Jahres beschränkt – a. das Recht auf Bewegungsfreiheit, das Demonstrations- und Versammlungsrecht, die Reisefreiheit, das Recht auf Asyl und das Recht auf Bildung ausgesetzt bzw. eingeschränkt. Offen werden über die Einschränkung der Meinungsfreiheit und weitreichende Eingriffe in den Datenschutz zur Überwachung von potentiell Infizierten diskutiert.
- Das Anti-Krisen-Paket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise „zeichnet“ sich dadurch aus, dass es in großen Teilen für die Großunternehmen gedacht ist. Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können, der Staat soll sich notfalls auch an den Firmen beteiligen können. Es sind bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien für die Firmen vorgesehen, 100 Milliarden Euro stehen für mögliche Unternehmensbeteiligungen bereit. Zugleich startete ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW. Das KfW-Programm für Liquiditätshilfen umfasst 100 Milliarden Euro.
Kleine Firmen und Solo-Selbstständige sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Insgesamt sind dafür bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant.
Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit soll es Unternehmen zudem erleichtert werden, ihre Beschäftigten zu halten, anstatt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Das heißt, die Beschäftigten werden zwar nicht erwerbslos, bekommen aber nur 60 bzw. 67% (wenn sie Kinder haben) ihres regulären Nettolohns. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen, das Kurzarbeitergeld auf 90 – 100% aufzustocken, gibt es nicht. Gerade für viele im Niedriglohnbereich arbeitende Menschen wird dies zur existenziellen Bedrohung führen.
Nicht vorgesehen im Anti-Krisen-Paket sind finanzielle Verbesserungen für Erwerbslose, Erwerbsgeminderte bzw. -unfähige oder Rentner*innen mit Renten unterhalb der Grundsicherung. Zugleich schließen Tafeln, Suppenküchen, Kleiderkammern und Obdachlosenunterkünfte. - Laut Aussagen des Chefs des Ifo-Institutes München, Clemens Fuest, schrumpft die Wirtschaft je nach Szenario um 7,2 bis 20,6 Prozent. Das entspricht Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro. Es könnten bis zu 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (oder 1,4 Millionen Vollzeitjobs) abgebaut werden und mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer*innen von Kurzarbeit betroffen sein. Diese Prognosen werden vermutlich zu sozialen Verwerfungen und zu einer Zunahme der sozialen Spaltung in Deutschland führen. Ohne das Versammlungsrecht- und das schon stark eingeschränkte Streikrecht kann dem von Seiten der politischen und gesellschaftlichen Opposition nur wenig bis nichts entgegengesetzt werden.
- Zu den durch Corona sehr stark gefährdeten Personen gehören auch geflüchtete Menschen. Sowohl diejenigen, die es zu uns geschafft haben als auch diejenigen, die in der Türkei eingesperrt sind oder in den Lagern auf den griechischen Inseln elendig vegetieren müssen.
Daher positioniert sich der Vorstand von mut klar und tritt für die demokratischen und sozialen Rechte aller ein, die zu den Krisenverlierer*innen zählen werden.
Wichtig ist hierbei, auch jetzt ohne Einschränkungen diskutieren zu dürfen, wann eine Exit-Strategie angegangen werden muss bzw. welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Es kann nicht angehen, dass es Denk- und Diskussionsverbote gibt. Vor allem wollen wir auch das Bewusstsein für die massiven Eingriffe in die Grundrechte schärfen; nur so wird es nach der Krise wieder deren vorbehaltlose Rücknahme geben. Was nicht sein darf, ist, dass am Ende all das, was man nicht in einem Polizeiaufgabengesetz unterbringen konnte, nach der Pandemie Bestand haben wird.
Kurzfristige Forderungen:
- Die Vergabe der Mittel des Anti-Krisen-Pakets nur gegen bestimmte Auflagen (Verbot von Kündigungen, Anerkennung der jeweils geltenden Mantel- und Lohntarifverträge, Verpflichtung zur Wahl von Betriebsräten)
- Die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 100 Beschäftigten das Kurzarbeitergeld auf mindestens 90 % aufzustocken
- Die sofortige Anhebung der Regelsätze für Leistungen nach SGB II und XII um mindestens 30%. Denn die Empfänger*innen solcher Leistungen haben erhöhte Kosten z.B. für öffentliche Transportmittel, höhere Kosten für die Lebenshaltung, da man in „ausverkauften“ Supermärkten oft nur noch teure Restprodukte kaufen kann
- Einkommen, die ALG 2 – Bezieher*innen im Rahmen von gesellschaftlich nötigen Arbeiten (z.B. Erntehelfer*innen) erzielen, müssen zu 100% anrechnungsfrei bleiben
- Die sofortige Schaffung menschenwürdiger Unterkünfte für Obdachlose
- Auflösen der Sammel- bzw. Massenunterkünfte der Geflüchteten hierzulande und in den an das Mittelmeer grenzenden Ländern
- Das Verbot von Hamsterkäufen durch die Kommunen per Allgemeinverfügung
Mittelfristige Forderungen:
- Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen, die im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie eingeführt wurden, sobald dies ohne gesundheitliche Gefährdungen der Menschen durch das Coronavirus möglich ist.
- Ergänzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit um den Zusatz, dass der politische Streik grundrechtskonform ist.
- Expansive Besteuerung von Vermögen, Kapitalerträgen und hohen Einkommen zur Finanzierung der durch das Anti-Krisen-Paket zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise infolge der Pandemie entstandenen Verschuldung.
- Rekommunalisierung von Einrichtungen für Gesundheit und Pflege. Diese sind Teil der Daseinsvorsorge und dürfen nicht den Interessen privater Investor*innen ausgeliefert werden (siehe hierzu auch den letzten Teil des Papiers).
mut zu den rechtlichen Grundlagen
Das bayerische Infektionsschutzgesetz
- Den „Gesundheitsnotstand“ kann nach Art. 1 Abs. 1 die Staatsregierung ausrufen. Daran sind teils sehr weitreichende Grundrechtseinschränkungen geknüpft. Allein der Regierung, der Exekutive wird hier also das Recht zugesprochen, selbst darüber zu entscheiden, ob Grundrechte auf der Grundlage des Gesetzes eingeschränkt werden können, oder nicht. Dafür gibt es keinerlei sachliche oder fachliche Begründung, es ist nicht ersichtlich, warum hier nicht der Landtag als Legislative entscheiden kann und soll.
Dies ist auch keine Kleinigkeit, nachdem nicht näher definiert wird, wann denn genau ein solcher „Gesundheitsnotstand“ gegeben ist.
Insoweit stellt das Gesetz hier eine „Selbstentmächtigung“ des Landtags dar.mut kritisiert die „Selbstentmächtigung“ des Landtags und fordert eine entsprechende Änderung – wie es im Bundesgesetz vorgesehen ist. - Besonderes Augenmerk verlangt die Regelung in Art. 6 des Gesetzes, die „Inanspruchnahme Dritter“, die nun auf Art. 9 Abs. 1 „Bayerisches Katastrophenschutzgesetz“ verweist. Dort ist geregelt, dass „die Katastrophenschutzbehörde zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen“ kann. Dazu soll nach dem BayIfSG auch eine „Zuweisung an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zur Erbringung von ausbildungstypischen Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ angeordnet werden können, sofern nicht die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person unverhältnismäßig gefährdet wird. Auch wenn hier im Vergleich zum noch unbestimmteren ersten Gesetzesentwurf der Staatsregierung eine engere Fassung beschlossen wurde, wird hier eine Art Arbeitsdienst für Ärzt*innen, Pfleger*innen und andere im Gesundheitswesen Beschäftigte eingeführt.
Beim Personal im Gesundheitswesen können so Arbeitszeit- und Schutzvorschriften unterlaufen werden, vor allem aber stellt diese Regelung wohl einen Verstoß gegen Art. 12 GG dar. Dieser bestimmt, dass niemand „zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden“ darf (außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht). Man muss nicht allzu weit in der Geschichte Deutschlands zurückgehen, um zu erkennen, warum dieses Verbot im Grundgesetz steht und welche Bedeutung es hat. Ein Arbeitsdienst, in welcher Form auch immer, macht die Betroffenen zum Objekt staatlichen Handelns und berührt damit erheblich ihre Menschenwürde. Noch klarer wird dies, wenn man überlegt, wie eine solche Dienstpflicht denn durchgesetzt werden soll? Durch die Polizei, durch Bußgelder oder Beugehaft?mut wendet sich gegen diese Regelung und verlangt die Streichung des Artikels.
Die Verordnung vom 30.03.2020
Diese Verordnung enthält eine Vielzahl von Regelungen, die teils eher unproblematisch erscheinen, teils aber auch erheblich in Grundrechte eingreifen, wie das Verbot, die eigene Wohnung ohne „triftigen Grund“ zu verlassen.
Die Verordnung stützt sich dabei weitgehend auf § 28 IfSG und § 32 IfSG. Letzterer ermächtigt die Landesregierungen, entsprechende Verordnungen zu erlassen, was in Bayern zunächst durch die Allgemeinverfügung und inzwischen durch die Verordnung geschehen ist.
Problematisch ist hier vor allem hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen, ob eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage vorliegt. Hier gehen die Ansichten auseinander, das Verwaltungsgericht München hatte das eher verneint, der VGH vorläufig bejaht.
Dies ist keineswegs eine Petitesse, sondern es geht darum, in welchen Grenzen die Verwaltung, also die Exekutive, derart weitreichend in Grundrechte eingreifen darf. Ist eine Regelung zu unbestimmt, wie hier, kann sich weder die Bürger*in als Adressat*in darauf einstellen, noch der Gesetzgeber, der die Verwaltung ermächtigt. Es geht also nicht darum, ob eine Ausgangssperre an sich möglich ist, sondern wie und auf welcher Grundlage sie verhängt werden kann. Und hierbei ist es zwingend notwendig, dass demokratische Verfahren und der Rechtsrahmen des Grundgesetzes eingehalten werden.
Neben dieser grundsätzlichen Frage ist wohl wichtiger, dass derartige Einschränkungen nur dann zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig sind.
Sie müssen also geboten und geeignet sein und es dürfen keine „milderen Mittel“ zu Verfügung stehen.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass derartige Maßnahmen -wie eine Ausgangsbeschränkung- immer ausführlich begründet werden müssen. Nachdem es keine absolute Sicherheit hinsichtlich wirksamer Maßnahmen geben kann, kann es auch nie ein „alternativloses“ Handeln der Behörden geben, vielmehr muss stets begründet werden, weshalb andere, weniger tief einschneidende Maßnahmen (Maskenpflicht, Massentests, usw.) nicht oder nicht mehr ausreichen.
Dies beinhaltet auch das Eingeständnis vorheriger Versäumnisse (etwa, nicht genügend Schutzkleidung vorgehalten oder rechtzeitig beschafft zu haben) und damit die Möglichkeit für die Bürger*innen, die Maßnahmen richtig einzuordnen.
Wird also darauf geachtet, dass demokratische Verfahren eingehalten werden, dass der Rahmen, den das Grundgesetz vorgibt, nicht überschritten und dass Maßnahmen ausführlich und unter Beachtung möglicher Alternativen begründet werden müssen, kann es am Ende durchaus ähnlich tiefgreifende Beschränkungen wie in China geben. Aber eben mit der entsprechenden demokratischen Legitimation, oder kurz:
Alternativen berücksichtigen, mit Begründungen versehen sowie in kurzen zeitlichen Abständen – durch die jeweiligen Landtage – überprüfen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die derzeitige Verschiebung der Entscheidungsgewalt hin zur Exekutive und die Tendenz zu autoritären Maßnahmen mit Sorge zu betrachten ist. Gerade eine Partei wie wir es sind, muss diesen Prozess kritisch begleiten und Maßnahmen hinterfragen, so sinnvoll sie auch akut zu sein scheinen.
Situation und Folgerungen für das Gesundheitswesen
Ziele der politischen Maßnahmen?
Das vorrangige Ziel ist der Schutz von Menschen vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2, vor allem der Menschen mit erhöhter Gefährdung für einen schweren Verlauf der COVID-19.
Ein weiteres Ziel ist die Reduktion der Belastung des Gesundheitssystems. Eine Belastung des Gesundheitssystems geht größtenteils von den Infizierten der Risikogruppe aus, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit einer stationären Behandlung bedürfen, in vielen Fällen sogar eine intensivmedizinische Betreuung mit Beatmung.
Folglich ist die Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 von hoher Bedeutung.
Die getroffenen Maßnahmen sollen eine Katastrophe wie in Italien verhindern, doch sie haben auch Kehrseiten, und diese müssen auch benannt werden. Denn für viele Menschen sind diese Kehrseiten einschneidend bzw. existenzbedrohend. So kommt es beispielsweise vermehrt zu Gewalt in Familien. Auch psychisch Erkrankte sind betroffen. Sie leiden schwerer unter der Isolierung und müssen mit schweren Verläufen ihrer Erkrankung rechnen. Aber auch der Bewegungsmangel kann für viele Menschen erhebliche Folgen für das Herz-Kreislauf- und Immunsystem haben.
Was sind die entscheidenden Stellen, um die Ausbreitung einzudämmen?
Oberstes Ziel muss es sein, das Gesundheitssystem am Laufen zu halten, denn ein Einbrechen würde zu einer Vervielfältigung der Probleme führen. Es muss verhindert werden, dass Krankenhäuser zu Verbreitungszentren werden. Das funktioniert nur, wenn das Personal entsprechendes Isoliermaterial hat. Es darf nicht dazu kommen, dass Mediziner*innen und Pflegekräfte ohne Schutzkleidung, Mundschutz und Handschuhe arbeiten. Das fordert allein schon das menschliche Gebot. Es kann auch nicht sein, dass diese wichtigen Fachkräfte emotional unter Druck gesetzt werden, trotzdem zu helfen, wenn sie kein Isoliermaterial haben. Das spricht dem Personal nicht nur das Menschsein ab, es ist auch gefährlich. Entscheidend, um die Verbreitung einzudämmen, ist daher ein ausreichend großer Bestand an Isoliermaterial und Schutzkleidung, den es bislang noch nicht gibt. Das Robert-Koch-Institut hat außerdem die Infektionsschutzmaßnahmen für Pflegefachkräfte und Mediziner*innen angepasst. So ist es beispielsweise ausreichend bei Personalmangel nur eine Woche nach engem, ungeschütztem Kontakt in häuslicher Quarantäne zu verbringen. Bedenkt man, dass Viren keinen Unterschied bei menschlichen Wirten machen, ist es unsinnig und gefährlich, die Vorgaben derart anzupassen.
Es muss auch hinterfragt werden, ob Ausgangsbeschränkung und Kontaktsperre die Gefährdeten, also die Menschen, die aufgrund ihres Alters und aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, ausreichend schützen. Diese Personen müssen ihre alltäglichen Erledigungen oft selbst machen und sind dabei einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt.
Es muss an dieser Stelle alles getan werden, damit dieser Personenkreis sicher und gut versorgt wird und sich keinen Risiken aussetzen muss.
Obduktionen durchführen
Es liegt auf der Hand: Nur verlässliche Daten helfen, mit dem Virus umzugehen. Daher müssen Obduktionen durchgeführt werden, und im Sinne der Wissenschaft und eines Erkenntnisgewinns sollte dazu ermuntert werden statt davon abzuraten. Inzwischen sieht das Robert-Koch-Institut dies genauso.
Das Gesundheitssystem muss reformiert werden
Es darf nicht vergessen werden, dass der Pflegenotstand und der damit einhergehende Personalmangel zu einer Verschlimmerung der Pandemie–Situation führen, wodurch auch mehr Menschen sterben werden. Deutschland ist in Bezug auf Medizinprodukte und Medikamentenproduktion zu sehr vom Ausland abhängig. Das ist nicht zuletzt eine Folge der Privatisierung, die durch die Gesundheitsreform der 1980er möglich wurde. Die Daseinsvorsorge muss in Zukunft wieder zuverlässig abgesichert sein. Die Verantwortung dafür darf nicht in privaten Händen sein.
Wir stehen für:
Die Gesundheitsversorgung ist als Teil der Daseinsvorsorge zu sehen, d.h. der Staat muss eingreifen (dürfen) und folgende Dinge ermöglichen:
- Sofortige Schaffung von Kapazitäten in den Laboren.
- Sofortige Beschaffung entsprechenden Materials.
- Sofortige und umfangreiche Beschaffung von Isoliermaterial und
- Schutzkleidung für Pflegekräfte und Mediziner*innen, Therapeut*innen, Praxen.
- Kein Arbeiten ohne Schutzkleidung und Isoliermaterial!
- Sofortige Gefahrenzulage für Pflegekräfte und Mediziner*innen. Die einmalige Zahlung von 500 Euro mag eine Geste sein, gleicht die Mehrbelastung aber bei weitem nicht aus.
- Getrennte Unterbringung von COVID-19 Patient*innen und anderen Patient*innen. (Es gibt Empfehlungen des RKI, die nicht verpflichtend einzuhalten sind. Wie bspw. eine Schleuse vor dem Zimmer zu haben. Folglich wird es unterschiedlich von den Kliniken gehandhabt. Eine Idee könnte sein, Möglichkeiten zu schaffen, die an COVID-19 Erkrankten entweder direkt in einem anderen (extra) Krankenhaus unterzubringen oder eine extra Station dafür bereit zu halten und damit ein vollständig abgetrenntes Pflege- und Medizinteam.)
- Keine Sonderbehandlung von Pfleger*innen und Mediziner*innen in Bezug auf die Quarantäne, die müssen selbstverständlich ebenfalls 14 Tage zuhause bleiben!
- Sicherstellung der Versorgung von Risikogruppen (evt. freiwilliges “Cocooning”)
- Obduktionen anweisen
- Rettungsschirm für Praxen, diesen gibt es bisher nur für Kliniken
- Sofortige Einführung einer Pauschale für Teletherapie für Therapeut*innen, wie bei Mediziner*innen bereits geschehen.
- Konsequente Reformierung des Gesundheitssystems nach der Krise (Abhängigkeiten verringern; angemessene Bezahlung aller, Pflegefachkräfte u.a.; bedarfsabhängiger Betreuungsschlüssel etc.)
- Keine Aussetzung der Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten und der Personaluntergrenze!
** HINWEIS: Die Erstellung des Statements durchlief einen langwierigen Diskussions-und Beratungsprozess, dabei sind in der Endversion Fehler passiert, die wir korrigiert haben. Danke fürs drauf hinweisen!
Schlusswort
Mit diesem Positionspapier wollen wir unseren Beitrag zu einer sachlichen Diskussion um die in dieser Krise nötigen Schritte leisten. Einerseits müssen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden. Andererseits müssen diese Maßnahmen verhältnismäßig sein.