Die Süddeutsche Zeitung schreibt:
Die Partei Mut will die Zulassung zur Kommunalwahl einklagen, unabhängig davon, ob sie die rechtlich nötigen 1000 Unterschriften erhält. „Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig“, sagt der Partei-Vorsitzende Jörg Linke. Deshalb hat Mut eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Schon seit Dezember 2019 liegt den Richtern dort eine ähnliche Klage der Piraten vor. […]
Viel mehr stört Mut aber noch, dass die Unterschriften nicht frei gesammelt und eingereicht werden können, sondern die Unterstützer persönlich in Räumen der Verwaltung erscheinen müssen. Das sei ein geradezu „vordemokratisches Procedere“, erklärt die frühere Landtagsabgeordnete Claudia Stamm, die für Mut bei der Kommunalwahl in München auf Platz zwei antreten will. […]
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