Ein Beitrag von Tim King:
Frechheit siegt, wird sich der neue Eigentümer des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls in der Unteren Grasstraße in Giesing gedacht haben. Und tatsächlich, Frechheit siegt nun auch vor dem Münchner Verwaltungsgericht: der Bescheid der Stadt, mit dem sie den Eigentümer zum originalgetreuen Wideraufbau verpflichtet hat, ist rechtwidrig. Sie hätte die Abrissfirma zumindest auch in Anspruch nehmen müssen.
Die Stadt langt daneben.
Natürlich ist nichts nachgewiesen, und vielleicht hat der Eigentümer auch tatsächlich nie die Anweisung gegeben, das Häusl abzureisen. Vielleicht nur mal eine Bemerkung fallen lassen, dass ja auch nicht so schlimm wäre, wenn der der Bagger irgendwo aneckt, hängen bleibt. Schließlich ist die Firma ja versichert, sogar der Bagger.
Und dann war es weg, das Haus. Trotz des engagierten Einsatzes der Nachbarn, obwohl die Polizei kam, ungeachtet eines verhängten Baustopps. Oberbürgermeister Dieter Reiter versprach damals: „Wir werden mit aller Härte gegen die Verantwortlichen vorgehen“.
Die „Härte“, das war ein Bescheid, mit dem der Eigentümer zum originalgetreuen Wideraufbau verpflichtet wurde. Ein Bescheid, den das Münchner Verwaltungsgericht nun in erster Instanz für rechtswidrig erklärt hat. Denn die Verwaltung hatte offenbar weniger Phantasie als der Eigentümer und konnte sich nicht vorstellen, dass die beauftragte Firma vielleicht auch ohne explizite Anweisung mit dem -eigens versicherten- Bagger „versehentlich“ das Haus abgerissen hatte und nur den Eigentümer in Anspruch genommen.
Gewinnmaximierung statt Denkmalschutz
Dessen Kalkül und Kalkulation gehen nun -zumindest vorerst- auf. Das Denkmal ist nicht mehr, nichts mehr da, was zu schützen wäre, freie Bahn also für eine Bebauung, die sich an den umliegenden, mehrstöckigen Häusern orientiert.
Peinlich für die Stadt und ein herber Verlust für Giesing und ganz München.
Denkmalschutz braucht Förderung – und eine klare Verpflichtung
In Zeiten des maximalen ökonomischen Drucks auf die noch vorhandenen Baudenkmäler braucht es dringend neue Regelungen, die das, was hier passiert ist, verhindern. Es ist längst gängige Praxis, denkmalgeschützte Häuser und Anlagen solange verrotten zu lassen, bis der Denkmalschutz Makulatur ist und nur noch der Abriss bleibt. Bußgelder, auch solche, die wehtun, reichen da nicht aus. Die Eigentümer müssen zum Erhalt und ggf. auch zur Rekonstruktion verpflichtet werden, gleichzeitig müssen entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen und ausgebaut werden.