Urheberrecht in Europa – Aus „neu“ mach „alt“

von Nicole Britz (Mitglied des Vorstands, Sprecherin Digitalisierung)

Diejenigen, die nicht mit MP3, Youtube und Musikstreaming aufgewachsen sind, kennen sie noch: Plattenfirmen als Torwächter des Musikgeschmacks. Sie entschieden, wer mittels eines Plattenvertrags seine Musik veröffentlichen und einem breiten Publikum vorstellen konnte. Heute kann eigentlich jede*r sich mit Gitarre und einer Kamera hinsetzen, ein Musikvideo produzieren und es ins Internet hochladen. Noch.

Und das betrifft nicht nur Musik, sondern auch alle anderen Formen internetfähiger Inhalte.

Falls sich jemand wundert, warum die Digitalisierung und digitale Innovation in Europa und besonders in Deutschland im Vergleich zu den USA eine relativ kleine Rolle spielt, muss sich nur die Einigung zum EU-Urheberrecht ansehen.

Diese Woche einigte sich das EU-Parlament nach intensivem Lobbying auf eine Änderung des Urheberrechts. Nutznießer sind vor allem diejenigen Rechteinhaber, die ihre Geschäftsmodelle nicht an die neue Zeit anzupassen vermochten. Leidtragende sind wir alle: Nutzer*innen, Menschen, die Inhalte herstellen und der freie Wettbewerb.

Wieder einmal beschränkt der Versuch der alten Welt, sich am Internet zu beteiligen darauf, dass man die großen amerikanischen Konzerne zur Kasse bitten möchte. Statt mit eigener Innovation zu glänzen. Zu Lasten eines freien Netzes.

In Artikel 11 geht es um eine Linksteuer, die wir schon aus dem deutschen Leistungsschutzrecht kennen, und die verhindern soll, dass Seiten wie „Google News“ kostenlos den Link auf einen Zeitungsartikel, sowie einen kurzen Abriss des Artikels veröffentlichen.

Und wie auch schon beim deutschen Versuch eines Leistungsschutzrechtes werden die Erlöse vermutlich weit hinter den Erwartungen bleiben. Der Schaden für alle wird aber enorm sein. Was eigentlich nur gedacht ist, um von den großen Internetkonzernen Geld zu bekommen, kann letztlich Auswirkungen auf alle haben, die Links setzen und sich damit zahlungspflichtig machen, wenn der verlinkte Inhalt gebührenpflichtig ist. In dem Gesetz kann man auch den Versuch sehen, Startups aus dem (digitalen) Medienbereich, Hindernisse in den Weg zu legen. Dies nutzt weniger den eigentlichen Urhebern, als den Rechteinhabern und hier vor allem den oberen Zehntausend, die über genug Lobbyisten verfügen, für Gesetze, die ihrem momentanen Vorteil und weniger der Zukunftsperspektive von Europa geschuldet sind.

Artikel 13 regelt die Lizensierung der Uploads urheberrechtlich geschützter Werke: Es werden Strukturen geschaffen werden, die hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen filtern, weil allein die schieren Mengen an Uploads nicht durch Menschen gesichtet werden können. Also werden softwarebasierte Filter eingesetzt, die absichtlich oder unabsichtlich auch eigentlich legale Inhalte wegfiltern, damit der Plattformanbieter nicht gegenüber möglichen Urhebern lizenzpflichtig wird.

Und schon haben wir eine Zensurinfrastruktur.

Das zeigt auch schon das Grundproblem: Solange alte Geschäftsmodelle nicht nur gestützt, sondern neue Geschäftsmodelle gesetzlich behindert werden, wird Europa sich bei der Digitalisierung weiterhin sehr schwer tun und sich Zukunftschancen verbauen. Es gibt viele Gründe, warum die Internetgiganten aus den USA kommen. Und mit dem neuen Urheberrecht gibt es noch einen Grund mehr.

Um großen amerikanischen Internetkonzernen das Wasser abzugraben, werden Gesetze erlassen, die es zu einem Standortnachteil machen, in Europa zu leben. Diejenigen unter uns, die mit ihrer Innovationskraft das Digitalisierungsproblem in Europa lösen könnten, werden durch solche Gesetze aktiv behindert.

Es wäre Zeit für eine wirklich mutige wegweisende Reform des Urheberrechts in Europa, die sowohl den Urheber*innen, als auch den Nutzer*innen gerecht wird und ein Klima schafft, in dem Innovation und Digitalisierung stattfinden kann. Weniger Lobbyismus, mehr gesellschaftliche Entwicklung. Mehr Mut.


Mehr zum Thema: Urheberrechtsreform und Uploadfilter


 

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