Mutige Maßnahmen zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums!
ein Beitrag unseres Landtagskandidaten und Sprecher für Wohnungspolitik Tim King
Während die CSU mit Seehofer als Vater aller Probleme zu kämpfen hat, beschränkt sie sich in der Wohnungspolitik ähnlich wie die Grünen darauf, wolkig „mehr bezahlbaren Wohnraum“ zu propagieren. Gleichzeitig wagt sie stattdessen mehr Bürokratie und gründet ein neues staatliches Wohnungsbauunternehmen, ohne auch nur ansatzweise eine Idee zu haben, wo denn diese neuen Wohnungen gebaut werden sollen, nachdem öffentlicher Grund in den letzten Jahren massenweise -und maßgeblich durch eben jene CSU- privatisiert wurde. Die CDU indessen beschäftigt einen „wissenschaftlichen Beirat“ im Wirtschaftsministerium, dessen Expertise nicht einmal dazu reicht, die Gesetze der eigenen Regierung bis zum Ende zu lesen und der -insoweit wohl folgerichtig- sinngemäß zu dem Schluss kommt, die Mieter seien an den hohen Mieten selber schuld, weil sie einfach nicht einsehen wollen, dass die Innenstädte den Besserverdienenden und wirklich vermögenden vorbehalten bleiben sollten. Die SPD wiederum entdeckt vor der Wahl das „S“ im Parteinamen neu und -neben dem Baukindergeld, einer kontraproduktiven, Steuergeld von unten nach oben verteilender, milliardenteurer Maßnahme- immerhin die Mietpreisbremse als Mittel der Wahl.
Tatsächlich gehören die Weiterentwicklung des Mietspiegels, die Mietpreisbremse und die Neuregelung der §§ 559 ff BGB, d.h. der sogenannten Modernisierungsumlage zu nicht nur zu den am ehesten einigermaßen kurzfristig wirksam werdenden Maßnahmen, mit denen der weitere exorbitante Anstieg der Mieten in den Ballungsräumen wie München zumindest gebremst werden kann, sondern auch von Beginn an zu den Kernforderungen von „mut“.
Wohnen, das sichere Dach über dem Kopf, gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen und eine Politik, die dieses Grundbedürfnis immer weniger erfüllen kann, die es dem „Markt“ überlassen will, ob und wer sich noch eine Wohnung in der Stadt leisten kann, obwohl längst und seit Jahrzehnten jedem klar sein sollte, dass Grund und Boden und damit Wohnungen nicht beliebig vermehrbar sind, dass niemand, der seine Wohnung verliert oder dem die Miete erhöht wird, dann eben bei Amazon eine neue bestellen kann, dass Wohnungen sich nicht günstig in China herstellen lassen, eine solche Politik versagt und gehört abgewählt.
Wir von „mut“ fordern daher:
Die Berechnungsgrundlage für Mietspiegel muss den geändert und den realen Gegebenheiten angepasst werden. Denn derzeit bildet der Mietspiegel mitnichten die tatsächliche Vergleichsmiete, d.h. die Durchschnittsmiete für ein bestimmtes Wohnungssegment ab. Vielmehr werden zur Berechnung nur die Neuvermietungen und Erhöhungen der letzten vier Jahre herangezogen.
Die große Maße der Bestands- und weitgehend auch die Mieten für Sozialwohnungen bleiben außen vor. Das führt aber dazu, dass die Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel gerade in den Ballungsräumen noch schneller steigt, als es tatsächlich der Fall wäre. Der Mietspiegel wird so zu einem „Mieterhöhungsspiegel“.
„mut“ fordert daher, bei der Berechnung des Mietspiegels auch die Bestands- und Sozialwohnungsmieten miteinzubeziehen. Dies führt unmittelbar und kurzfristig zu einer Beschränkung möglicher Mieterhöhungen.
Die Mietpreisbremse ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber aufgrund der zahlreichen Einschränkungen und Ausnahmen bei weitem nicht ausreichend. Zum einen nimmt die Mietpreisbremse Bezug auf den Mietspiegel und schreibt so das gerade genannte Problem weiter fort, zum anderen wurde das beim Mietspiegel geltende Prinzip dann auch noch umgekehrt, und auch nach der gerade beschlossenen Neuregelung soll die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gelten, die nach 2014 gebaut oder umfassend saniert wurden. Gerade letzteres wird aber dazu führen, dass besonders bei den Wohnungen, für die bisher eine vergleichsweise niedrige Bestandsmiete verlangt wurde, d.h. älteren, häufig eben sanierungsbedürftigen bzw. an den heutigen Stand anzupassenden Wohnungen, die Mietpreisbremse nicht anwendbar sein wird, und so weiterhin aus ganzen Stadtvierteln die bisherige Bevölkerung heraussaniert werden kann.
„mut“ fordert daher, dass in Ballungsräumen wie München auch bei Neuvermietungen die Miethöhe nur noch nach den Regelungen über die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst bzw. bei Neubauten neu festgesetzt werden darf. Das heißt, der Vermieter hat im Mietvertrag eine Vergleichsberechnung anzustellen und darzulegen, dass die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.
Nur so können Entwicklungen wie beispielsweise im Münchner Glockenbachviertel verhindert werden, in dem eine Erhaltungssatzung nicht mehr verlängert werden konnte, weil es schlicht nichts mehr zu erhalten gab.
Derzeit sind Mieterhöhungen nach einer Modernisierung ein probates Mittel, um Bestandsmieten um teilweise bis zu 100 % zu erhöhen und damit für viele Mieter ihre bisherigen Wohnungen unbezahlbar zu machen. Auch hier gilt, dass die Pläne der SPD zur Neuregelung ein Schritt in die richtige Richtung sind, aber eben bei weitem nicht ausreichend, weil auch eine Erhöhung um 8 % der aufgewendeten Kosten weit über dem liegen wird, was sich viele leisten können, selbst wenn sie nochmals auf € 3,00/qm beschränkt wird.
Vielmehr muss die Möglichkeit zur Umlage von Modernisierungskosten nach den §§ 559 ff BGB auf energetische Maßnahmen beschränkt, also z.B. Wärmedämmung, besser isolierte Fenster oder sparsamere Heizungsanlagen und vor allem auf die tatsächliche, durch die Maßnahmen zu erwartende Ersparnis für den Mieter. Damit wird zum einen sichergestellt, dass kein Mieter aus seiner Wohnung saniert werden kann, weil der möglichen Mieterhöhung die Ersparnis bei den Betriebskosten gegenübersteht, zum anderen wird kein Mieter mehr verpflichtet, eine Verbesserung der im Eigentum des Vermieters stehenden Mietsache über eine Mieterhöhung als quasi aufgedrängte Bereicherung mit zu finanzieren. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung bleibt dabei selbstverständlich erhalten.
Wir von „mut“ halten diese Neuregelung für zwingend notwendig, um auch kurzfristig den weiteren Mietanstieg, und in letzter Konsequenz damit auch den Anstieg der Immobilienpreise, zumindest zu bremsen. Die Parteien der großen Koalition hatten dazu bereits über Jahre hinweg die Gelegenheit, ohne dass etwas passiert wäre. Deshalb: am 14.10.2018 „mut“ wählen!