Beschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz vor Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung mut 22.04.2018

In Bayern formiert sich breiter Widerstand gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz. Trotzdem steht zu befürchten, dass das Gesetz weitgehend unverändert am 15. Mai den Landtag passieren wird. Bereits seit der ersten Novelle des PAG im Sommer 2017 arbeiten wir an einer aussichtsreichen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der renommierte Strafrechtler und Experte bei den Anhörungen zum PAG im Landtag, Hartmut Wächtler, wird diese Klage vorbereiten, einreichen und vertreten. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat bereits angekündigt, dass er den bayerischen Entwurf eines Polizeigesetzes als Muster für den Bund und andere Bundesländer sieht – um so dringlicher erscheint uns diese Klage.

Claudia Stamm: „Einige Organisationen und Einzelpersonen haben bereits Interesse gezeigt, die Klage zu unterstützen. Wir freuen uns auf viele Unterstützerinnen und Unterstützer, die mit uns den Weg nach Karlsruhe gehen – sollte der breite Protest in Bayern die CSU und die Staatsregierung nicht zur Umkehr bewegen.“

Stephan Lessenich: “Mit dem Polizeiaufgabengesetz und dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKG) stellt die CSU eindrucksvoll unter Beweis, wie wenig ihr der Schutz der Bürgerrechte gilt. Das macht leider neuerlich deutlich, dass die Demokratie keineswegs nur von der außerparlamentarischen Rechten bedroht wird.”


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