Am 26.03.2018 trafen sich Mitglieder und Interessierte zum ersten Stammtisch in Moosburg. Die Teilnehmenden diskutierten intensiv über das neue bayrische Polizeiaufgaben Gesetz (PAG). mut-Mitglied Klaus Lüchau berichtet über die Inhalte beim ersten mut-Stammtisch.
„Über 50 Jahre hat niemand in Bayern dieses Gesetz gebraucht und wir werden es auch in Zukunft nicht brauchen“
Die Teilnehmenden vom mut-Stammtisch in Moosburg waren sich einstimmig einig: über 50 Jahre hat niemand in Bayern dieses Gesetz gebraucht und wir werden es auch in Zukunft nicht brauchen.
Die CSU will dadurch die Befugnisse der Polizei im Freistaat enorm ausweiten, um in Gefährdungssituationen früher einschreiten zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob hier ein tatsächlicher Verdacht vorliegt oder nicht. Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz für Bayern will die CSU dieses Instrument vereinfachen.
Was die Polizei mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz alles kann…
So kann die Polizei laut neuem Gesetz ein BürgerInnen zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen oder auch den Wohnort zu wechseln, ohne dass ein Gericht diese Zwangsmaßnahmen prüft. Betroffene Menschen müssen muss erst einmal klagen, dass ein Gericht sie hört. Neue Befugnisse sollen die Ermittelnden auch bekommen, um unbemerkt zu filmen oder Gespräche aufzunehmen. Hier sprachen die Teilnehmenden vom mut-Stammtisch von „Geheimdienstmethoden“.
Tatsächlich soll der Austausch von Daten zwischen den Diensten Verfassungsschutz der Länder und des Bundes, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst und der Polizei intensiviert werden. Auch der Zugriff auf Daten wird erleichtert.
Laut Gesetzentwurf darf die Polizei in Informationssysteme und Speicher (Clouds) eindringen, Daten kopieren oder löschen. Auch an die riesigen Datenmengen von Google oder Apple ist gedacht: Sie sollen beim Instrument der Rasterfahndung helfen.
So ist geplant, bei öffentlichen Versammlungen präventiv filmen lassen und das Material mit vorhandene Daten abgleichen lassen. Das ist bisher nur möglich, wenn es konkret um Straftaten geht. Fürs Innenministerium geht es darum, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Körperkameras bei Polizeieinsätzen zu schaffen.
Die „drohende Gefahr“ soll auch ganz andere Eingriffe in Grundrechte ermöglichen. Das Postgeheimnis ist in solchen Fällen aufgehoben. Verdeckte Ermittelnde oder Spitzel dürfen sich unter falschem Namen im Netz tummeln.
RichterInnen werden nur in Ausnahmefällen benötigt. Das neue Gesetz weitet den Vorbeugegewahrsam von maximal zwei Wochen auf drei Monate aus. Die Anwendung äußerst bedenkenhafter Mittel unterhöhlt den bisherigen Rechtsstaat.
Die Teilnehmenden stellten sich am Schluss die Frage, inwieweit sich dadurch der Freistaat Bayern den Verhältnissen der Türkei annähert.
Weitere Beiträge zum Polizeiaufgabengesetz
Lesen Sie weitere informative Beiträge zum Polizeiaufgabengesetz:
> Bayerns neues Polizeiaufgabengesetz: Unheimlich sicher
> Demokratie geht anders: Mut zur Opposition